Wie können Brandschutztüren im Notfall Leben retten?
Brandschutztüren und -Tore verhindern im Brandfall die schnelle Ausbreitung von Flammen, Hitze und – je nach Art der Tür – auch Rauch auf anliegende Bereiche. Je nach Feuerwiderstandsklasse kann die Tür dem Feuer über eine bestimmte Zeit widerstehen und ermöglicht so die sichere Rettung von Personen aus dem Gebäude.
Wer muss wann Prüfen
Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen und zu warten, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber zu prüfen und einmal jährlich durch den Sachkundigen zu warten).“ (ASR A1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten, Türen und Tore).
Hierbei sind die Instandhaltungs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu beachten; sie müssen daher im Betrieb verfügbar sein. In der Regel wird von den Herstellern eine Wartungspflicht von mindestens einmal jährlich vorgegeben. Das gilt für Türen mit und ohne Feststellanlagen. Eine hohe Nutzungsfrequenz kann ggf. kürzere Wartungsintervalle erfordern.
Wer darf Brandschutztüren Prüfen
Brandschutztüren dürfen nur von einer sachkundigen oder befähigten Person geprüft und gewartet werden. Diese Personen benötigen eine entsprechende Ausbildung oder Schulung, um die Funktion und Sicherheit der Brandschutztüren gemäß den Vorschriften wie der ASR A1.7 und den Herstellerangaben zu gewährleisten. Betreiber sind für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich und müssen diese dokumentieren.
Feststellanlagen müssen Monatlich getestet werden.
Die monatliche Prüfung von Feststellanlagen ist für den Betreiber verpflichtend und kann von einer eingewiesenen Person durchgeführt werden. Diese Prüfung dient der Sicherstellung der ständigen Betriebsbereitschaft und umfasst die Funktionsprüfung des Zusammenwirkens aller Geräte. Ergebnisse müssen dokumentiert werden und die Prüfung muss 1X im Monat durchgeführt werden.
Fragen Sie gerne bei uns nach, wir können Ihr Personal Schulen und Fachgerecht einweisen auf die Pflichten und Normen hinweisen.
Torprüfung und Torwartung gemäß Arbeitsstättenverordnung für die Betriebssicherheit
Arbeitsstättenverordnung und -regeln
ASR A 1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten: »Türen und Tore« Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen, mit einer jährlichen Prüfpflicht gilt für Arbeitsstätten.
ASR A 1.7 Betriebskräfte, Abschnitt 10.2-2.1 »Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.«
ASR A 1.7: Bestandsschutz Es gibt keine Einschränkungen in Form eines Bestandsschutzes wie etwa in der EN 13241. Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers verpflichtet diesen, eine Toranlage in einem (verkehrs-)sicheren Zustand zu erhalten.